Vermessung
Ablauf einer Grenzvermessung (Katastervermessung)

Bevor Sie eine Vermessung beauftragen, können Sie sich bei uns in einem unverbindlichen Kundengespräch über Möglichkeiten der Vermessung und die anfallenden Kosten informieren. Dabei ist die amtliche Gebührenaufstellung nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) die Grundlage.
Den Antrag auf Katastervermessung können wir gerne mit Ihnen gemeinsam ausfüllen.

Bei einer Grenzwiederherstellung oder Grenzfeststellung werden alle bisher durchgeführten Vermessungen im Umfeld des beantragten Flurstücks einbezogen. Diese Unterlagen sind im jeweiligen Landkreis archiviert. Nach Auftragseingang werden diese Unterlagen in der unteren Vermessungsbehörde (katasterführende Behörde) von uns angefordert.

Anschließend werden in der Örtlichkeit alle relevanten Anhaltspunkte, wie Grenzsteine oder Gebäudeecken, erfasst. Hierfür vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.

Im Büro werden dann alle Messdaten nach geltenden Vorschriften am Computer ausgewertet.
Nach Fertigstellung aller Berechnungen werden die fehlenden Grenzpunkte bzw. der neue Grenzverlauf in der Örtlichkeit sichtbar gemacht.

Nachdem die Grenzen in der Örtlichkeit zu sehen sind, wird zu einem Grenztermin (Anhörungstermin des Verwaltungsaktes) eingeladen.
Zu diesem Termin, Anhörung der Beteiligten, wird der Grenzverlauf vorgewiesen. Es können Erklärungen abgegeben werden und Fragen zur Vermessung gestellt werden.



Über die Vermessung wird eine Urkunde erstellt, welche an die Katasterführende Behörde übermittelt wird.
Zudem werden den Betroffenen ein schriftlicher Verwaltungsakt zugestellt.
In diesem sind alle Veränderungen bzw. Feststellungen erläutert.

Nach erfolgter Übernahme in das Liegenschaftskataster bekommt der aktuelle Eigentümer des Flurstückes die Bekanntgabe oder Mitteilung von der Katasterführenden Behörde.

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Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich.
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